Freie Software

Free Software Foundation und GPL

Die Free Software Foundation (FSF) wurde 1985 von Richard M. Stallman gegründet, um Freie Software zu entwickeln und deren Verbreitung zu unterstützen.

Dazu entwickelte die FSF 1989 in Zusammenarbeit mit Urheberrechts-Anwälten die erste Version der so genannten GNU General Public Lizenz (GPL), welche geltendes Urheberrecht juristisch geschickt ausnutzt, um die vier Freiheiten Freier Software zu garantieren.

Zentrale Merkmale der GPL:

  1. Jeder darf die Software ohne Einschränkung zu jedem Zweck nutzen.
  2. Kopien der Software dürfen anderen kostenlos oder entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der Quellcode muss in jedem Fall mit veröffentlicht werden.
  3. Die Software darf studiert und verändert werden.
  4. Wird eine veränderte Version der Software veröffentlicht, muss diese unter der selben Lizenz stehen wie die ursprüngliche Software („Copyleft).

Die Bezeichnung des letzten Punktes als „Copyleft“ ist ein Wortspiel. Während Methoden des Urheberrechts („Copyright“) vorher meist eingesetzt wurden, um das Kopieren von Software zu verhindern, wird eben genau dieses durch die GPL nun erlaubt. In dieser Hinsicht ist das „Copyleft“ also genau das Gegenteil des herkömmlichen „Copyright“. Außerdem deutet der englische Wortbestandteil „left“ auch an, dass dem Nutzer hier ein Recht eingeräumt (überlassen) wird.

Andererseits ist das „Copyleft“ aber auch ein Bestandteil des geltenden Urheberrechts, durch den verhindert werden soll, dass der Quelltext der Software durch andere geschlossen wird. Software, die der GPL unterliegt, ist also keineswegs Software, die keinerlei Urheberrecht unterliegen würde!

Aufgabe 1

Informiere dich im Internet, welche anderen freien Software-Lizenzen es neben der GPL gibt. Wie unterscheiden sie sich von der GPL?

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