Datenschutzrecht
Unter personenbezogenen Daten verstehen wir Daten, die individuelle Eigenschaften zu Menschen beschreiben sowie etwa seine Adressen, seine Zeugnisnoten oder Fehltage, seine Telofonnummern, sein Geburtsdatum usw.
Informationelle Selbstbestimmung ist das Recht eines jeden über die Verwendung seiner Daten selbst zu bestimmen. Eine Einschränkung darf nur durch Gesetze erfolgen.
Prinzipien des Datenschutzrechts
In Gesetzen ist präzise anzugeben, für welchen Zweck, die Daten erhoben werden. Dabei sind zu berücksichtigen:- Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Datenvermeidung und -sparsamkeit): Nur die für den Zweck notwendigen Daten dürfen erhoben werden.
- Prinzip der Zweckbindung: Die erhobenen Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
- Prinzip der Transparenz: Die Betroffenen sollten wissen, dass und welche Daten über sie erhoben und gespeichert wurden.
- Verbotsprinzip (mit Erlaubnisvorbehalt): Es dürfen keine personenbezogenen Daten erhoben werden, wenn es nicht ausdrücklich durch das Gesetz erlaubt ist oder der Betroffene konkret eingewilligt hat.
Datenschutz-Grundverordnung
Seit dem 25. Mai 2018 schützen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Nach der ab 25. Mai 2018 gültigen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt:
Im Datenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1990 zählten Angaben etwa über die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Gesundheit zu "besonderen Arten personenbezogener Daten". Im DSGVO wird entsprechend nach genetischen oder biometrischen Daten sowie nach Gesundheitsdaten unterschieden.