Erkundung - Datenschutz in der Schule
Bestimmungen im rheinland-pfälzischen Schulgesetz
Die rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz in rheinland-pfälzischen Schulen werden im Teil 3, Abschnitt 3 (§67) des Schulgesetzes geregelt. Präzisere Ausführungen dazu, wie das Gesetz umzusetzen ist, werden im Abschnitt 11 (§§ 89f) der Schulordnung - genauer: "Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung)" - formuliert.
Eine Übersicht über Rechtsgrundlagen an rheinland-pfälzischen Schulen findet man unter http://www.schulrecht-rlp.de.
Erkundung der Schulordnung
Nehmt zur Beantwortung der folgenden Fragen konkret Bezug auf den § 89 der Schulordnung:
- An welchen Stellen werden die Grundprinzipien des Datenschutzes deutlich?
- Zu welchen Zwecken dürfen Schülerdaten verarbeitet werden?
Fallbeispiele
Beurteilt die folgenden (fiktiven) Situationen anhand der o. g. Absätze aus der Schulordnung:
- Ein Lehrer möchte im Hinblick auf eine Klassenfahrt die Eltern seiner Schüler anschreiben. Hierzu erfasst er die Adressen in einer Datenbank auf seinem PC, um einen Serienbrief zu schreiben.
- Auf einem Elternabend wird eine Anwesenheitsliste rundgereicht, auf der auch Adressen und Telefon-/Mobilnummern erfragt werden. Die Klassenelternsprecherin möchte diese für alle Eltern kopieren und anschließend verteilen.
- Der Vater eines Schülers arbeitet bei einer Krankenversicherung. Er versendet an jede Schülerin und jeden Schüler eine kostenlose Broschüre "Wozu muss ich mich krankenversichern?" sowie ein Päckchen Taschentücher.
- Der I-Jahrgang des Nikolaus-von-Kues-Gymnasiums, der 2009 sein Abitur machte, möchte sein Jubiläum feiern. Der ehemalige Jahrgangssprecher möchte dazu vom Sekretariat die Namen und Anschriften der ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler haben.
- Ein Schüler der zehnten Klasse möchte von der Schulleitung die Telefonnumern seiner Mitschülerinnen und Mitschüler haben, um ein "Mittelstufen-Abschlusstreffen" zu organisieren. Eine Mitschülerin sagt ihm, dass er diese auch dem Klassenbuch entnehmen kann.
- Eine Mathematik-Lehrerin teilt einen Fragebogen in ihrer Klasse aus, auf dem Anschriften, Augen- und Haarfarbe, Handynummer und Lieblingsfarbe erfragt werden.